Berliner Mietspiegel 2026: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Seit dem 28. Mai 2026 gilt in Berlin ein neuer Mietspiegel. Für Sie als Eigentümer ist er die wichtigste Zahl bei jeder Neuvermietung: Er bestimmt zusammen mit der Mietpreisbremse, welche Miete Sie verlangen dürfen. Hier lesen Sie, was sich geändert hat und wie Sie die erlaubte Miete für Ihre Wohnung sichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neuer Mietspiegel: gilt seit 28.05.2026, ersetzt den Mietspiegel 2024.
  • Durchschnitt: 7,71 €/m² nettokalt, rund 6,9 % mehr als 2024.
  • Wohnlagen neu eingestuft: Jede Berliner Adresse wurde neu bewertet.
  • Mietpreisbremse: gilt in ganz Berlin bis 31.12.2029, Neuvermietung grundsätzlich höchstens Vergleichsmiete + 10 %.
  • Ausnahmen: Vormiete, Neubau, umfassende Modernisierung. Dazu der Möblierungszuschlag.

Was ist neu im Mietspiegel 2026?

Der Berliner Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er beruht auf rund 17.000 Miet- und Ausstattungsdaten und gilt für etwa 1,6 Millionen Wohnungen. Der Mittelwert ist von 7,21 €/m² auf 7,71 €/m² gestiegen. Für Eigentümer heißt das: Bei vielen Wohnungen ist die zulässige Miete höher als noch vor zwei Jahren.

Wichtig ist außerdem die neue Einstufung der Wohnlagen. Rund 29 % der Adressen gelten jetzt als einfache, rund 50 % als mittlere Wohnlage, der Rest als gute Wohnlage. Ändert sich die Wohnlage Ihrer Adresse, ändert sich auch der Rahmen für Ihre Miete, nach oben oder nach unten.

So ermitteln Sie die erlaubte Miete für Ihre Wohnung

  1. Wohnlage prüfen: im Straßenverzeichnis zum Mietspiegel 2026 nachsehen, welche Wohnlage Ihre Adresse hat.
  2. Mietspiegelfeld finden: nach Baujahr (bezugsfertig), Wohnungsgröße und Wohnlage das passende Feld in der Tabelle wählen.
  3. Ausstattung bewerten: Mit der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung (Bad, Küche, Wohnung, Gebäude, Umfeld) ordnen Sie Ihre Wohnung innerhalb der Spanne ein. Gute Ausstattung schiebt den Wert nach oben.
  4. 10 % aufschlagen: Die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % ist die Obergrenze bei der Neuvermietung, sofern keine Ausnahme greift.
  5. Ausnahmen prüfen: Gilt eine der Ausnahmen unten, kann eine höhere Miete zulässig sein.

Diese Ausnahmen und Zuschläge sichern Ihnen mehr

Vormiete: Hat schon der Vormieter eine höhere Miete gezahlt, dürfen Sie diese grundsätzlich wieder verlangen.

Neubau: Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht.

Umfassende Modernisierung: Die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Möbliert vermieten: Das ist keine Ausnahme von der Mietpreisbremse, sondern ein Zuschlag: Für die Möbel ist ein angemessener Aufschlag auf die Vergleichsmiete möglich. Er muss nachvollziehbar zum Wert der Einrichtung passen. Eine gesetzliche Neuregelung des Möblierungszuschlags wird derzeit im Bundestag beraten (Stand Oktober 2026).

Wichtig: Wollen Sie sich auf eine Ausnahme berufen, müssen Sie das dem Mieter vor Vertragsabschluss mitteilen. Sonst können Sie sich später nicht darauf stützen. Wir prüfen diese Punkte bei jeder Vermietung für Sie und halten sie sauber fest.

Typische Fehler, die Eigentümer Geld kosten

  • Mit dem alten Mietspiegel 2024 rechnen und so Spielraum verschenken.
  • Die Ausstattung zu vorsichtig einordnen, obwohl Einbauküche, Balkon oder modernes Bad den Wert erhöhen.
  • Eine Ausnahme (z. B. Vormiete) nicht schriftlich vor Vertragsabschluss mitteilen.
  • Den Preis so hoch ansetzen, dass die Wohnung wochenlang leer steht. Jeder Leerstandsmonat kostet eine volle Miete.

Welche Miete ist für Ihre Wohnung erlaubt?

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Häufige Fragen zum Mietspiegel 2026

Seit wann gilt der Berliner Mietspiegel 2026?

Der Berliner Mietspiegel 2026 gilt seit dem 28. Mai 2026 und löst den Mietspiegel 2024 ab. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel und basiert auf rund 17.000 Miet- und Ausstattungsdaten.

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete im Mietspiegel 2026?

Der Mittelwert liegt bei 7,71 € pro m² nettokalt, rund 6,9 % mehr als im Mietspiegel 2024 (7,21 €/m²). Für Ihre Wohnung zählt aber nicht der Durchschnitt, sondern das passende Feld nach Baujahr, Größe, Wohnlage und Ausstattung.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse in Berlin?

Die Mietpreisbremse gilt in ganz Berlin bis zum 31. Dezember 2029. Bei einer Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Darf ich mehr als Mietspiegel plus 10 % verlangen?

In bestimmten Fällen ja: zum Beispiel, wenn schon der Vormieter mehr gezahlt hat, bei Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, nach einer umfassenden Modernisierung. Bei möblierten Wohnungen kommt ein angemessener Möblierungszuschlag hinzu. Eine Ausnahme müssen Sie dem Mieter vor Vertragsabschluss mitteilen.

Hat sich die Wohnlage meiner Wohnung geändert?

Möglich. Für den Mietspiegel 2026 wurden alle Berliner Adressen neu eingestuft. Prüfen Sie Ihre Adresse im Straßenverzeichnis, denn die Wohnlage verändert die zulässige Miete.

Quellen

Kelmendi Immobilien · Stand: 27.10.2026